1Kann ich meine Meldung anonym abgeben?
Ja.
Um anonym zu bleiben, stellen Sie sicher, dass Sie beim Ausfüllen der Formulare und beim Anhängen von Dokumenten keine Informationen angeben, die direkt oder indirekt Ihre Identität offenlegen.
2Wer hat Zugriff auf meine Identität, wenn ich sie offen lege?
Der Zugriff auf Ihre Identität in der Anwendung ist auf die autorisierten Mitarbeiter des Vereins beschränkt.
Der Verein ist verpflichtet, sicherzustellen, dass Ihre Identität ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an niemanden außerhalb der autorisierten Mitarbeiter, die für die Entgegennahme oder Weiterverfolgung von Meldungen zuständig sind, weitergegeben wird. Dies gilt auch für alle anderen Informationen, aus denen Ihre Identität direkt oder indirekt abgeleitet werden kann.
Ihre Identität und alle anderen im vorstehenden Absatz genannten Informationen dürfen nur offengelegt werden, wenn dies nach EU-Recht oder nationalem Recht im Rahmen von Ermittlungen nationaler Behörden oder Gerichtsverfahren erforderlich und verhältnismäßig ist, auch um die Verteidigungsrechte der betroffenen Person zu wahren.
3Können Sie mich über die IP-Adresse verfolgen?
Nein.
Um Vertraulichkeit und Anonymität zu gewährleisten, speichert der Publisher der internen Meldestelle keine IP-Adressen und Zeitstempel.
4Wer wird meine Meldung bearbeiten?
Ihr Bericht wird von den autorisierten Mitarbeitern des Vereins bearbeitet, gemäß den organisationseigenen Verfahren für interne Berichterstattung und Nachverfolgung.
Der Publisher der Meldekanalsoftware wird Ihren Bericht nicht bearbeiten und hat auch keinen Zugriff auf dessen Inhalt.
5In welcher Zeit kann ich mit einer Rückmeldung des Vereins rechnen?
Gemäß der EU Whistleblowing Richtlinie sollten Sie spätestens in 3 Monaten eine Rückmeldung zu Ihrer Meldung erhalten. Beachten Sie die Richtlinien des Vereins und die nationalen Gesetze für alle Besonderheiten.
Die Rückmeldung muss Sie über die als Folgemaßnahme geplanten oder ergriffenen Maßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen informieren. Die EU-Whistleblowing-Richtlinie legt jedoch keine Frist fest, innerhalb derer die Folgemaßnahmen von der Organisation abgeschlossen sein müssen.
6Kann ich die Bearbeitung meiner Meldung verfolgen?
Ja.
Sie können den Prozess verfolgen, indem Sie auf "Ihr Posteingang" klicken. Der Link führt Sie zur Anmeldeseite für den Posteingang, wo Sie den Benutzernamen und das Passwort eingeben müssen, die Sie nach dem Einreichen der Meldung erhalten.
Der Posteingang ermöglicht es Ihnen, die Bearbeitung Ihrer Meldung zu verfolgen, sicher mit der Organisation zu kommunizieren und deren Feedback zu Ihrer Meldung zu erhalten.
7Kann ich den Posteingang nutzen, wenn ich anonym bleibe?
Ja.
Nach dem Einreichen Ihrer Meldung erhalten Sie einen Benutzernamen und ein Passwort für den Zugang zum Posteingang, unabhängig davon, ob Sie Ihre Identität offenlegen oder nicht.
8Ich wurde vor Vergeltungsmaßnahmen gewarnt. Was bedeutet das?
Vergeltung bedeutet, dass Sie aufgrund der Meldung eine direkte oder indirekte Handlung oder Unterlassung erfahren, die in einem arbeitsbezogenen Kontext erfolgt und Ihnen einen ungerechtfertigten Schaden zufügt oder zufügen kann.
9Wie bin ich vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt?
Whistleblower, die in gutem Glauben Meldung erstatten, genießen Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Richtlinien des Vereins und den jeweiligen nationalen Gesetzen.
10Kann ich meine Meldung auch auf eine andere Weise einreichen?
Ja.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit uns auch telefonisch zu kontaktieren. Auch hier haben Sie die Möglichkeit dies anonym zu tun. Um Ihnen allerdings innerhalb der Fristen eine Rückmeldung geben zu können, benötigen wir hier eine Kontaktmöglichkeit von Ihnen.
Weiter haben Sie die Möglichkeit Ihre Meldung auch direkt an das Bundesamt für Justiz in Bonn zu senden.